Sagt aus, dass ein Hochschulstudiengang durch eine Abschlussprüfung, z.B. Diplomprüfung, Magisterprüfung oder Staatsexamen, endgültig und ordentlich abgeschlossen worden ist.
Ist die Bezeichnung für eine wissenschaftliche Institution oder Einrichtung zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Ist die Bezeichnung für Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung und/oder einem akademischen Grad.
Ist der Grad, der aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung verliehen wird, z.B. Diplom, Magister Artium, Staatsexamen, Doktor.
Hierunter versteht man die Einrichtung der Hochschule, die für die Organisation des Studiums von Ausländern an der örtlichen Hochschule und des Studiums von Deutschen im Ausland zuständig ist.
Akkreditierung ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung der notwendigen Veränderungsprozesse in den europäischen Hochschulsystemen. Sie dient der Qualitätssicherung bei der Einführung neuer und Überprüfung bereits bestehender Studiengänge und ermöglicht gleichzeitig die Abkehr vom System der Rahmenprüfungsordnungen. Akkreditierung bedeutet die Anerkennung eines Studienprogramms im Rahmen eines geregelten Verfahrens. Ziel der Akkreditierung ist die Sicherung und Bestätigung von Qualität in Lehre und Studium im nationalen Rahmen und nach internationalen Kriterien.
Zugangsvoraussetzung, um an einer Hochschule studieren zu können, meist Abitur. Mit einem Fachabitur erlangt man eine fachgebundene Hochschulreife. Über den zweiten Bildungsweg kann die allg. Hochschulreife ebenfalls erlangt werden. Wie die allg. Hochschulreife erlangt werden kann, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Alumni sind ehemalige Absolventen einer Hochschule. So genannte Alumnibeauftragte oder –vereine organisieren den Kontakt unter den Ehemaligen. Insbesondere in den USA werden Alumninetzwerke als Karrierenetzwerke gepflegt.
Meldet man sich zu einer Hochschulveranstaltung an, kann es sein, dass man zunächst noch keine verbindliche Anmeldungsbestätigung bekommt, sondern zunächst nur eine Vormerkung, etwa wenn es für eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl gibt.
Ist eine Methode zur Beurteilung des Potenzials externer oder interner Bewerber um Führungspositionen eines Unternehmens. In ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen werden vorher ausgewählte Bewerber bzw. Mitarbeiter aufgrund von Gruppendiskussionen, Rollenspielen oder Präsentationsübungen hinsichtlich ihres Durchsetzungsvermögens, ihrer Integrationsfähigkeit und Führungseignung u. a. getestet.
Postgraduales Studium, das sich meist einem bestimmten Thema widmet, welches im grundständigen Studium nicht in der Tiefe behandelt wurde, z. B. Sonderpädagogik als Aufbaustudium für Lehramtsstudenten mit bestandener erster Staatsprüfung. Ergänzungsstudiengänge hingegen dauern in der Regel kürzer und vertiefen ein engeres Feld eines Fachgebiets.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen regelt das Auswahlverfahren, wer einen Studienplatz bekommt und wer nicht. Teil eines Auswahlverfahrens können ein Numerus Clausus oder eine Eignungsprüfung sein. Das Auswahlverfahren ist Teil der Studienordnung.
Hierunter versteht man die Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens in eigener Regie (Selbstaneignung von Wissen).
Ist die Abkürzung für BundesAusbildungsförderungsGesetz, welches die individuelle Ausbildungsförderung regelt. Umgangssprachlich ist es auch die Bezeichnung für den Geldbetrag, der nach dem BAföG gezahlt wird.
Ist ein Abschluss in Anlehnung an das angloamerikanische Bildungssystem. Bachelor-Studiengänge sind grundständig und vermitteln einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Während des Studiums werden grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der gewählten Studienrichtung erworben. Laut § 19 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt die Regelstudienzeit von Bachelor-Studiengängen mindestens drei und höchstens vier Jahre. Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen (konsekutives Studienmodell).
Ein Bachelor wird je nach Fachrichtung mit verschiedenen Zusätzen versehen: z. B. "B. A." (Bachelor of Arts) für Sprach- und Kulturwissenshaften, "B. Sc." (Bachelor of Science) für Naturwissenschaften.
Ein erworbener Abschluss als Bachelor ist international vergleichbar und erleichtert sowohl ein Studium im Ausland als auch berufliche Tätigkeiten in international agierenden Unternehmen, Institutionen und Forschungseinrichtungen.
Ist eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereiches und Bestandteil des deutschen Hochschulsystems. Zulassungsvoraussetzung sind
Das Studium dauert 3 Jahre und ist gekennzeichnet durch eine duale Ausbildung, d.h., dass zwischen Studium an der Akademie und einer Berufsausbildung bei einem Praxispartner gewechselt wird. Die Studierenden sind durch eine Ausbildungsvergütung finanziell abgesichert. Nach abgelegter staatlicher Prüfung wird ein Diplom mit Angabe der Fachrichtung und dem Zusatz "Berufsakademie (BA)" verliehen.
Ein berufsbegleitendes Studium kann neben einer Berufstätigkeit absolviert werden, z. B. abends, am Wochenende oder in längeren Studienphasen am Stück.
"Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss" (§13, Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz). Berufsqualifizierende Studiengänge vermitteln fachliche Eignung oder eine berufliche Einführung.
Ist eine semesterweise Freistellung vom Studium bei wichtigem Grund (z.B. Studium im Ausland, Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Zivil- oder Wehrdienst, Mitarbeit in Gremien der Hochschule oder Selbstverwaltung, längere Krankheit). Sie wird bei der Rückmeldung im Studentensekretariat beantragt. Während der Beurlaubung können keine Leistungsnachweise erworben oder Prüfungen abgelegt werden.
An jeder Hochschule gibt es eine zentrale Hochschulbibliothek; daneben oft Zweigbibliotheken. Die meisten haben einen Präsenzbestand, d.h., dass die Bücher nicht ausgeliehen, aber vor Ort gelesen werden können.
Wird auch hybrides Lernarrangement genannt. Blended Learning ist eine Kombination aus Präsenzlernen und telemedialen Lehrangeboten bzw. Unterstützung.
Bedeutet, dass die gesamten Stunden eines Seminars, die normalerweise über die Vorlesungszeit eines Semesters verteilt sind, in einem Block angeboten werden. Es wird intensiver und ggf. mit anderen Methoden gearbeitet (auch Kompaktseminar, Blockveranstaltung).
Synonym: Kompaktseminar, Seminar (lat.)
Ist eine Veranstaltung, die nicht über die Dauer eines Semesters, sondern "en bloc" in konzentrierter Form durchgeführt wird, z.B.: Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit, aber auch während der Vorlesungszeit, etwa am Wochenende (z.B. Kompaktseminar, Blockseminar).
Ist ein Kurs, der vor dem Lehrveranstaltungsbeginn (Vorkurs) oder lehrveranstaltungsbegleitend angeboten wird, um Stoffgebiete aufzufrischen bzw. zu vermitteln. Brückenkurse sind besonders für Studienanfänger geeignet.
Ist das Gelände einer Hochschule. Von einer Campusuniversität spricht man dann, wenn alle Gebäude einer Hochschule sich auf einem Gelände befinden.
siehe Leistungspunkte
Ist der durch eine Studienordnung vorgeschriebene Studienverlauf in seiner inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung.
Ist ein akademischer Grad, der nach bestandener Diplomprüfung vor allem in technischen, natur- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen von der Hochschule verliehen wird. Es wird zwischen "Dipl. (FH)" und nur "Dipl." unterschieden, ohne den Zusatz "FH" wurde das Diplom an einer Universität erworben.
Das Diplomstudium ist meist auf eine Fachrichtung bezogen. Im Englischen bedeutet "Diploma" nichts weiter als Teilnahmebescheinigung.
Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Das so genannte National Statement erläutert das deutsche Bildungssystem und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein. Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher akademischer Abschlüsse erleichtert werden. Damit sorgt es für größere Transparenz und gleichzeitig für bessere Chancen deutscher Absolventen auf internationaler Ebene, sei es zu Studien- oder zu Berufszwecken.
Ist eine große wissenschaftliche Hausarbeit in Diplomstudiengängen, die vor oder nach Ablegung der Abschlussprüfungen anzufertigen ist. Sie ist ein Bestandteil der Diplomprüfung.
Ist ein klassisches Studium an einer Hochschule vor Ort mit einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 20 Semesterwochenstunden (SWS) oder mehr. Der Direktstudierende nimmt somit an den Lehrveranstaltungen teil, an der er auch immatrikuliert ist. Er besitzt nicht nur die Prüfungsberechtigung, sondern ist sogar verpflichtet, bestimmte Prüfungen abzulegen, um nicht exmatrikuliert zu werden.
Synonym: Präsenzstudium, grundständiges Studium, Vollzeitstudium
Ist ein Lehrender an einer Hochschule.
Ist die Kurzform für Electronic Learning, sprich Lernprogramme, die am Computer absolviert werden. E-Learning gibt es in zwei Varianten: Das Lernprogramm befindet sich auf einem Datenträger (z.B. CD-Rom) oder der Nutzer lernt online, d.h. er wählt entsprechende Internet-Angebote an.
Für einige Studiengänge wird neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung der Nachweis einer bestimmten Eignung gefordert, z.B. Sporteignungsprüfung für den Diplom-Studiengang Sportwissenschaft.
Hierunter versteht man
siehe Aufbaustudium
Leistungspunkte sind ein quantitativer Indikator der Arbeitsbelastung, sie vermitteln keine Informationen über die Qualität einer erbrachten Leistung. Zur Einführung dieser qualitativen Komponente in das Transfersystem wurden "ECTS-Grades" (von A bis FX/F, excellent, very good, good, satisfactory, sufficent, fail) entwickelt. Dieses System basiert auf einer relativen Notenverteilung, auf deren Grundlage ECTS-Grades vergeben werden. Dies erleichtert die Übertragbarkeit von Noten zwischen Hochschulen mit unterschiedlichen Benotungssystemen.
Dieses im Rahmen eines Pilotprojekts des Erasmus-Programms entwickelte Leistungspunktsystem ermöglichte ursprünglich die Quantifizierung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und erleichterte somit deren Anrechnung an den jeweiligen Heimathochschulen. Grundlage des ECTS sind Credits oder Leistungspunkte, die einzelnen Lehrveranstaltungen oder Modulen zugewiesen werden. Die Anzahl richtet sich nach dem erwarteten studentischen Arbeitsaufwand, der für eine erfolgreiche Teilnahme erbracht werden muss. Im Sinne von ECTS entspricht ein Studienjahr im Vollzeitstudium 60 Leistungspunkten. Diese stehen für einen angenommenen Gesamtarbeitsaufwand von 1500 – 1800 Stunden. Einem Leistungspunkt entsprechen somit 25-30 Arbeitsstunden.
Evaluation ist wie die Akkreditierung ein Verfahren zur Qualitätssicherung und ist durch drei Abschnitte gekennzeichnet: interne Evaluation (Selbstevaluation), externe Evaluation (Peer-reviews) und Follow Up. Während bei der Akkreditierung überprüft wird, ob die geforderten Mindeststandards eingehalten werden, wird – laut Evaluationsnetzwerk EvaNet - bei einer Evaluation der Ist-Zustand von Lehre und Studium, gemessen an den Zielen des Faches und den Qualitätsmaßstäben für ein wissenschaftlich fundiertes Studium (Soll-Zustand) bewertet. Durch die Evaluation sollen die erkannten Schwächen abgebaut sowie die vorhandenen Entwicklungspotentiale besser ausgeschöpft oder neue inhaltliche Schwerpunkte begründet gesetzt werden.
Ist die Austragung eines Studierenden aus der Liste (Matrikel) der Hochschule. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen.
Fachbereiche an Hochschulen repräsentieren ein Fach, das studiert werden kann oder bündeln mehrere verwandte Fächer. Meist sind Fachbereiche den Fakultäten untergeordnet.
Eine Fachhochschule zeichnet sich durch anwendungsbezogene Forschung und Lehre aus.
Ist die Voraussetzung, um an einer Fachhochschule studieren zu können. Sie berechtigt nicht zum Studium an Universitäten (Ausnahme: Gesamthochschulen).
Fachkompetenz wird durch Tätigkeiten in speziellen Fachgebieten erworben. Oftmals sind Projekte oder Vorlesungen Basis und Ursprung der Kompetenzen.
Sie die Semester, in denen ein Studierender in demselben Studiengang immatrikuliert ist. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, werden aber als Hochschulsemester gezählt. Nach einem Studiengang- oder Studienfachwechsel kann es vorkommen, dass Fachsemester und Hochschulsemester nicht mehr übereinstimmen.
Ist eine Gruppe zusammengehöriger Wissenschaften, z. B. Naturwissenschaften. Entsprechend vereint eine Hochschulfakultät verwandte Wissenschaftsdisziplinen, z. B. die Physikalisch-Astronomische Fakultät.
Bei dieser speziellen Studienform erhält der Student das Lehrmaterial zugeschickt und arbeitet es individuell durch. Die Rückkopplung erfolgt durch schriftliche Aufgaben, die korrigiert werden sowie durch kurze Präsenzphasen am Hochschulort in Form von Konsultationen, Praktika und Prüfungen.
Für ein Fernstudium entscheiden sich Studieninteressenten im Allgemeinen dann, wenn für Sie ein Studium an einer Präsenzhochschule nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen (Berufstätigkeit, Ortsgebundenheit, Studium während des Wehr- bzw. Zivildienstes, Betreuung von Kindern, Behinderungen) realisierbar ist.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung werden durch die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Faches geregelt. Der zugelassene Bewerber wird als Student eingeschrieben. Für die Fernstudienmaterialien und die Aufwendungen für die Präsenzphase werden Gebühren erhoben.
Über eine Einstufungsprüfung können Studieninteressenten ohne Hochschulzugangsberechtigung (jedoch mit einem Mindestalter von 24 Jahren, abgeschlossener Berufsausbildung und fünfjähriger Berufspraxis) eine Studienberechtigung für einen Studiengang am Fernstudium erlangen. Vor Beantragung einer Einstufungsprüfung sollte man entsprechende Kurse des angestrebten Studienganges als Gasthörer belegt und studiert haben.
An einer Fernuniversität kann man ortsunabhängig und berufsbegleitend studieren. Prüfungen werden in Studienzentren absolviert; in Thüringen durch das Studienzentrum Erfurt (SZE) der Universität Jena in Kooperation mit der FernUniversität in Hagen.
Als Gasthörer meldet man sich an, um einzelne Lehrveranstaltungen (auch ohne Hochschulberechtigung) zu besuchen.
Im Antrag sind die gewünschten Lehrveranstaltungen zu nennen. Die Zulassung erfolgt in Abstimmung mit den Fakultäten bzw. Fachbereichen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten.
Der Gasthörer erhält für das Semester einen Gasthörerschein, der ihn berechtigt, die ausgewiesenen Lehrveranstaltungen zu besuchen und die Einrichtungen (Bibliotheken, Rechenzentrum, usw.) der Hochschulen nach Maßgabe der Benutzerordnung zu nutzen.
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und kann auf Wunsch am Ende des Semesters bestätigt werden. Gasthörer sind jedoch nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Das bedeutet, dass bei erfolgreicher Kursbelegung zwar Zertifikate ausgestellt, jedoch keine akademischen Grade oder berufsqualifizierenden Abschlüsse vergeben werden.
Über das Studienangebot können sich Interessierte im Vorlesungsverzeichnis der Hochschulen für das jeweilige Semester informieren.
Laut § 19 des Hochschulrahmengesetzes wird den deutschen Hochschulen die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen ermöglicht. Bachelor-Studiengänge sind grundständig und vermitteln innerhalb einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren eine erste Berufsqualifikation. Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge sind inhaltlich aufeinander aufgebaut und dürfen nach § 19 Absatz 4 des Hochschulrahmengesetzes eine Regelstudienzeit von zusammen fünf Jahren nicht überschreiten. Ein nicht-konsekutives Master-Studium bietet die Möglichkeit, beim zweiten berufsqualifizierenden Abschluss eine neue Studienrichtung einzuschlagen.
Ist eine langfristige, aber nicht auf Dauer angelegte Einrichtung der Hochschulen, in der Doktoranden im Rahmen eines systematisch aufgebauten Promotionsstudienprogramms und innerhalb eines thematisch umfassenden Forschungszusammenhangs ihre Dissertationen vorbereiten. Das Graduiertenkolleg wird oft über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und an den Hochschulen eingerichtet.
Grundständige Studiengänge führen in der Regel zu einem (ersten) berufsqualifizierten Abschluss und einem akademischen Grad. Voraussetzung hierzu ist die allgemeine Hochschulreife.
Es kann sich jeder zu seiner Weiterbildung für ein Studium in einem grundständigen Studiengang bewerben, wenn er die Hochschulzugangsberechtigung besitzt und zeitlich und finanziell unabhängig ist. Hat der Interessent kein Abitur, dann kann er in Thüringen durch eine Eingangsprüfung eine fach- und hochschulbezogene Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Eine Weiterbildung durch ein zusätzliches grundständiges Studium führt zunächst zu einer Qualifikation in die Breite, ist aber oft zugleich die Basis für eine Spezialisierung. Für grundständige Studiengänge werden keine Gebühren der Hochschule erhoben (Ausnahme: Langzeitstudiengebühren). Gemäß den Satzungen/Ordnungen der zuständigen Studentenwerke und Studentenschaften werden Beiträge fällig.
Ist eine von Studenten selbständig angefertigte schriftliche Arbeit mit mehreren Seiten Umfang, die wissenschaftlichen Kriterien genügen muss.
Ist eine Einrichtung im Bereich des Bildungswesens, die Aufgaben in Lehre und Forschung wahrnimmt und damit der Pflege und Entwicklung von Wissenschaft und Künsten dient und auf hoch qualifizierte berufliche Tätigkeiten (akademische und künstlerische Berufe) vorbereitet. Dazu gehören Universitäten, technische Hochschulen, Hochschulen für Medizin, Tiermedizin und Sport, Kunsthochschulen und Musikhochschulen, kirchliche Hochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Fachhochschulen (FH). Unter wissenschaftlichen Hochschulen im engeren Sinne werden Universitäten, technische Universitäten und Hochschulen sowie Hochschulen, die nur eine wissenschaftliche Disziplin (auf Universitätsebene) anbieten, verstanden. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule ist die Hochschulzugangsberechtigung.
Sind die an Hochschulen tätigen Lehrpersonen, die ihr Gebiet selbstverantwortlich vertreten. Hierzu zählen beamtete Hochschullehrer auf Lebenszeit (Hochschulprofessoren) und Lehrbeauftragte, zu denen v. a. Honorar-Professoren und Privatdozenten (mit Lehrauftrag) zählen.
Synonym: Dozent
Hierzu zählen alle Semester, in denen ein Studierender an einer oder mehreren Hochschulen (der Bundesrepublik Deutschland) immatrikuliert war. Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester gezählt.
Um an einer Universität studieren zu können, muss man über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Zur Bewerbung muss daher einer der nachfolgend genannten Ausbildungswege abgeschlossen sein:
Zusätzliche Voraussetzungen können sein: Eignungsprüfung (Eignungstest), ärztliches Gutachten, Sprachvoraussetzungen, Vorpraktika.
Ist die Abkürzung für das Hochschulrahmengesetz, welches die einheitliche Rechtsgrundlage für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen bildet. Es enthält Rahmenregelungen, auf deren Grundlage jedes Bundesland Landesgesetze erlässt.
Ist die Abkürzung für Hochschulrektorenkonferenz, welche einen freiwilligen Zusammenschluss der Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Die Mitgliedshochschulen wirken bei der Erfüllung von Aufgaben in Forschung, Lehre, Studium und Selbstverwaltung zusammen. Auf Landesebene fungiert die Landeshochschulrektorenkonferenz.
Ist ein großer Veranstaltungsraum der Hochschule für Lehrveranstaltungen, meist für Vorlesungen. Wird HS abgekürzt.
Ist die Einschreibung eines Studierenden in die Matrikel (Liste) der Hochschule.
Er verhilft zu Vergünstigungen bei Auslandsaufenthalten; ist jedoch kostenpflichtig.
Ist ein Professur auf Zeit (befristet auf maximal 6 Jahre) für Nachwuchswissenschaftler. Er soll bis zum Jahr 2010 die Habilitation als bisherigen Zugang zur Professur vollständig ersetzen.
Ist eine schriftliche Arbeit, die in Übungen und Seminaren oder als Teil von Prüfungen unter Aufsicht in festgesetzter Zeit anzufertigen ist.
Ist die Abkürzung für Kultusministerkonferenz (Kurzform von "Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland"), eine auf freiwilliger Grundlage bestehende Arbeitsgemeinschaft der Kultusminister der Länder.
Ist eine Veranstaltungsform, in der Diskussionen zu einem bestimmten Thema stattfinden, um wissenschaftliche Erfahrungen und Ergebnisse auszutauschen. Häufig werden Vertreter anderer Einrichtungen zu speziellen Forschungsfragen eingeladen, um ein Kolloquium zu leiten.
Ist die Bezeichnung für Mitstudierende.
siehe Blockseminar
Bei Kontaktstunden handelt es sich um die Zeit, die Studierende innerhalb ihres Studiums für den Besuch von Modulen bzw. Lehrveranstaltungen aufwenden.
siehe Studiengebühr
Ist das Lehrangebot zur wissenschaftlichen Darstellung und Behandlung bestimmter Themengebiete eines Faches mit unterschiedlichen Veranstaltungsformen (Vorlesung, Übung, Blockseminar, Seminar, Kolloquium etc.).
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird mittels benoteten oder nichtbenoteten Bescheinigung nachgewiesen. Leistungsnachweise können aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung, von Referaten u. a. vergeben werden. I. d. R. müssen in jedem Studiengang eine in der Prüfungsordnung vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung vorgelegt werden.
Leistungspunkte sind eine Maßeinheit für den in Stunden gemessenen quantitativen studentischen Arbeitsaufwand. Die Vergabe von Leistungspunkten richtet sich nach dem erwarteten Arbeitsaufwand, den ein durchschnittlich begabter Studierender aufwenden muss, um eine bestimmte Lehrveranstaltung oder ein Modul erfolgreich zu absolvieren. Sie ist abhängig von erfolgreich erbrachten Leistungsnachweisen und erfolgt nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, d.h. sie ist unabhängig von der Benotung der jeweiligen Leistung. Leistungspunkte sind also quantitative, jedoch keine qualitativen Indikatoren. Nach den Regeln des ECTS entspricht ein Leistungspunkt einem Sechzigstel des Jahresarbeitsaufwandes und spiegelt einen zwischen 25 und 30 Stunden variierenden studentischen Arbeitsaufwand wider.
Laut Definition des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) ist ein Leistungspunktsystem "ein formaler Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwands". Leistungspunktsysteme können unterschiedliche Funktionen erfüllen: die Transferfunktion und die Akkumulationsfunktion. Die ursprüngliche Funktion eines Leistungspunktsystems war der Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen im Sinne von ECTS, um die Anerkennungsprozesse zu erleichtern und die Mobilität der Studierenden zu fördern. Die Akkumulation (Anrechnung) von Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb eines Studienganges erfordert dessen vollständige Umrechnung in Leistungspunkte. Dies hat zwangsläufig eine Überprüfung der Studierbarkeit und ggf. eine (Um)Strukturierung des jeweiligen Studienganges zur Folge. Durch die Akkumulation (Anrechnung) von studienbegleitenden Leistungsnachweisen auf Zwischen- und Abschlussprüfungen können diese zu einem überwiegenden Teil oder ganz ersetzt werden.
Gemäß den "Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus und Master-/Magisterstudiengängen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05. März 1999) ist bei der Genehmigung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese mit einem Leistungspunktsystem versehen sind.
Lebenslanges Lernen umfasst Lernen aus persönlichen, sozialen und beruflichen Gründen. Es kann in den unterschiedlichsten Umgebungen erfolgen, d. h. innerhalb oder außerhalb der formalen Bildungssysteme. Lebenslanges Lernen zu fördern bedeutet, mehr in Menschen und ihr Wissen zu investieren, den Erwerb von Basisqualifikationen (einschließlich digitaler Kompetenz) zu unterstützen und den Weg für innovativere, flexiblere Formen des Lernens zu ebnen. Menschen aller Altersgruppen soll ein gleichberechtigter und ungehinderter Zugang zu hochwertigen Lernangeboten und einer Vielzahl von Lernerfahrungen in ganz Europa ermöglicht werden. Den Bildungssystemen kommt bei der Verwirklichung dieses Ziels eine entscheidende Rolle zu.
Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breite wissenschaftliche Orientierung aus, da ein Magisterstudium immer aus einer Fächerkombination – einem Hauptfach (50 %) und zwei Nebenfächern (je 25 %) oder zwei Hauptfächern (je 50 %) besteht.
Master-Studiengänge führen zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Gestufte Studiengänge sind inhaltlich aufeinander aufgebaut. Während des Master-Studiums erfolgt entweder eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung oder eine interdisziplinäre Weiterqualifikation. Bei nicht-gestuften Studienangeboten bietet das Master-Studium die Möglichkeit, eine neue Studienrichtung einzuschlagen. Laut § 19 Absatz 3 des Hochschulrahmengesetzes beträgt die Regelstudienzeit von Master-Studiengängen mindestens ein und höchstens zwei Jahre. Konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge dürfen nach § 19 Absatz 4 des Hochschulrahmengesetzes eine Regelstudienzeit von zusammen fünf Jahren nicht überschreiten.
Ist die Liste, in der die Studierenden einer Hochschule geführt werden. Die Matrikelnummer, die bei der Immatrikulation auf dem Studentenausweis angegeben wird, ist die laufende Nummer in dieser Liste.
Ist die eigene Listennummer, die jeder Studierende bei der Einschreibung (Immatrikulation) erhält.
Sind Hochschullehrer bzw. Studierende höherer Fachsemester mit dem Auftrag, die Studienanfänger/Studierenden besonders intensiv zu betreuen.
Unter Modularisierung wird die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich geschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten bzw. Modulen verstanden. Gemäß den "Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus und Master-/Magisterstudiengängen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05. März 1999) ist bei der Genehmigung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese modularisiert sind.
Module bezeichnen ein Cluster bzw. einen Verbund zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, methodisch und/oder inhaltlich ausgerichteter Lehr- und Lernblöcke. Module sind mit Leistungspunkten versehen und zu abprüfbaren Einheiten zusammengefasst. Bei erfolgreichem Bestehen wird die volle ihnen zugeordnete Zahl an Leistungspunkten vergeben.
Ist ein Prüfungsverfahren zur Kontrolle des Wissenstandes bei dem einer Fragestellung meist vier vorgegebene Antworten zugeordnet werden, von denen die richtige(n) angekreuzt werden müssen.
Die Abkürzung gibt an, dass der Name des Dozenten noch nicht bekannt ist. Man findet sie hauptsächlich im Vorlesungsverzeichnis, wenn noch nicht feststeht, wer eine Lehrveranstaltung durchführen oder eine Stelle besetzen wird.
Sammelbezeichnung für verschiedene Techniken im Bereich der Unterhaltungselektronik, der Datenverarbeitung und der Nachrichtentechnik sowie für Neuentwicklungen bei der Informationsspeicherung und -übertragung, im weiteren Sinne auch die neuen Formen der Massenkommunikation, insbesondere das Internet.
Steht für Hauptseminar, welches vorrangig für Studierende im Hauptstudium angeboten.
Postgraduale Studiengänge dienen der Vermittlung weiterer wissenschaftlicher oder beruflicher Qualifikationen, der Vertiefung eines Studiums bzw. der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Diese Studiengänge realisieren damit die akademische Weiterbildung im engeren Sinne und setzen den Abschluss eines fachlich entsprechenden Hochschulstudiums voraus.
Postgraduale Studiengänge lassen sich noch einmal in Zusatzstudiengänge und Ergänzungsstudiengänge unterteilen. Während Zusatzstudiengänge der weiteren wissenschaftlichen Qualifikation dienen und mit einem Diplom- oder Mastergrad abschließen, steht bei Ergänzungsstudiengängen die weitere berufliche Qualifikation mit Fachabschluss (Zertifikat) im Vordergrund.
Die Teilnehmer an postgradualen Studiengängen werden als Studenten immatrikuliert und haben daher gemäß den Satzungen/Ordnungen der zuständigen Studentenwerke und Studentenschaften Beiträge zu entrichten.
Ein Praktikum ist:
Ist die akademische Bezeichnung für einen Wissenschaftler nach der Habilitation, dem die Lehrbefähigung zuerkannt und die Lehrbefugnis (venia legendi) verliehen worden ist.
Sind Hochschullehrer an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule, in manchen Ländern auch Lehrer an einer höheren Schule. Professor ist die einheitliche Dienstbezeichnung der auf Lebenszeit berufenen beamteten Hochschullehrer. Der Titel Professor wird auch als Auszeichnung für besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen verliehen. Ein Professor nimmt an seiner Hochschule Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre in seinem Fach selbstständig wahr, beteiligt sich an der Studienfachberatung und an Staatsprüfungen und nimmt Hochschulprüfungen ab.
Ist eine mögliche Studienform für Absolventen, die die Zulassungsvoraussetzung als Doktorand laut Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät erfüllen. Das Promotionsstudium wird mit der Promotion abgeschlossen.
Ist die Bezeichnung für ein Seminar im Grundstudium. Die Lehrveranstaltung ist meist für Studienanfänger in einem Fachgebiet gedacht und führt in grundlegende Problemstellungen des Faches ein. Es werden grundlegende Ansätze und Forschungsperspektiven im Lehrgebiet erläutert und diskutiert sowie wichtige allgemeine Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens bei der Behandlung von Fachproblemen vermittelt.
Ist die Einrichtung, die zuständig für die Prüfungsformalitäten ist (z.B. Anmeldung zur Prüfung, Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Einrichtungen) ist. Zu unterscheiden sind Prüfungsämter der Fakultäten bzw. Fachbereiche und Institute sowie Zentrale Prüfungsämter (z.B. Magisterprüfungsamt der Hochschule) oder staatliche Prüfungsämter (z.B. Justizprüfungsamt).
Hierunter versteht man eine vom zuständigen Ministerium zu genehmigende Ordnung oder erlassene Ordnung, die den Ablauf eines Studiums und dessen Prüfungen regelt. Sie legt zu erbringende Prüfungsleistungen, Fristen für die Meldung zur Prüfung, Voraussetzungen für die Meldung zur Prüfung und deren Wiederholungen, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fest.
Das Präsenzstudium erfordert eine (nahezu) permanente Anwesenheit am Hochschulort, was wiederum den Kontakt zu Mitstudierenden und Lehrkräften erleichtert.
In modularisierten Studiengängen führen die Studierenden ein Punktekonto, in dem die erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet werden. Es werden nur die Leistungen mit dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme aufgenommen. Um den gewählten Studienabschluss zu erreichen, muss die in der Prüfungsordnung angegebene Zahl von Leistungspunkten auf dem Punktekonto angesammelt und auf einem Kontoauszug oder einer Datenabschrift (Transcript of Records) bestätigt werden.
Um die Qualitätssicherung in der Weiterbildung kümmert sich z. B. die "Stiftung Bildungstest" oder das bundesweite Weiterbildungsnetzwerk www.iwwb.de. Der Wuppertaler Kreis (www.wkr-ev.de ), die Industrie-und Handwerkskammern mit ihrer Weiterbildungsdatenbank WIS (www.wis.ihk.de) setzen Qualitätsstandards in der Weiterbildung.
Ist die Studienzeit, in der - laut Studienordnung - ein erster berufsqualifizierender Abschluss erreicht werden kann. Sie beinhaltet die Regelstudiendauer und die Prüfungszeit und ist für die einzelnen Studiengänge den Studien- bzw. Prüfungsordnungen zu entnehmen.
Ist eine meist interdisziplinäre, öffentliche Veranstaltungsreihe zu einem bestimmten Thema mit verschiedenen Vortragenden.
Die Rückmeldung ist eine einseitig öffentlich-rechtliche Erklärung des Studierenden, die Rechte aus der Immatrikulation für das folgende Semester aufrechterhalten zu wollen. Sie erfolgt am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters für das nächstfolgende Semester. Versäumt ein Studierender die Rückmeldung, so wird er (nach erfolgter Mahnung) von Amts wegen exmatrikuliert.
Nicht mehr nur die rein fachliche Ausbildung, sondern auch persönliche Fähigkeiten, die Schlüsselqualifikationen, spielen heute für einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben eine entscheidende Rolle. Dazu gehören beispielsweise Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft, analytisches und strukturierendes Denken sowie konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten.
Ist ein Angebot der Hochschulen für Schüler und andere Studieninteressenten, an ausgewiesenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen, um einen Einblick in das Studium zu erlangen.
Ist die Zeit, die für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten (Vor- und Nachbereitung, Lektüre, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeit) benötigt wird.
Die Studienzeit wird in Semestern gemessen. Ein Semester ist sechs Monate lang, das Wintersemester beginnt im Oktober, das Sommersemester im April.
Ein Geldbetrag, der von jedem Studenten pro Semester bezahlt werden muss, sonst wird man nicht immatrikuliert und darf keine Veranstaltungen einer Hochschule besuchen. Der Geldbetrag kommt dem jeweiligen Studentenwerk und zu einem kleinen Teil der jeweiligen Studierendenvertretung zugute. Das Studentenwerk finanziert damit anteilig Mensen, das Semesterticket und Studentenwohnheime. Teilzeitstudenten zahlen meist nicht den vollen Beitrag. Der Semesterbeitrag ist eine Zwangsabgabe und muss auch dann bezahlt werden, wenn Leistungen wie Mensa oder Semesterticket nicht in Anspruch genommen werden.
Eine SWS ist die Zeit, die die Studierenden aufbringen, um eine wöchentlich einstündig angebotene Lehrveranstaltung in einem Semester zu besuchen. Es handelt sich hier im Wesentlichen um die Kontaktzeit der Lehrveranstaltung. In den Studien- und Prüfungsordnungen erfolgt eine Angabe, wie viele SWS ein Studium bis zu seinem Abschluss mindestens umfassen muss. Die Anzahl der SWS gibt allerdings keine Auskunft über den Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie Selbststudium zur Lehrveranstaltung, der je nach Studiengang und Lehrveranstaltung unterschiedlich sein kann. Beispiel für die Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes für 1 SWS: Eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) pro Woche plus 45 Minuten für Vor- und Nachbereitung bedeutet bei 15 Unterrichtswochen ca. 22,5 Zeitstunden Arbeitsaufwand pro Semester.
In der Regel ist darunter eine Veranstaltung zu verstehen, die sich mindestens über einen Tag erstreckt und sich mit einem eng eingegrenzten Thema befasst. Ferner ist ein Seminar eine wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft von Studenten unter Anleitung eines Hochschullehrers, also eine Form des Hochschulstudiums (neben Übung, Vorlesung u. a.).
Ist ein Veranstaltungsraum einer Hochschule für Lehrveranstaltungen (wird SR abgekürzt).
Seniorenkollegs wie das Veranstaltungsprogramm "Studieren über 50" der FSU Jena oder die "Senioren-akademie Weimar" der Bauhaus-Universität Weimar vermitteln allgemeinbildende Inhalte verschiedener Fachrichtungen für Senioren. Meist sind dies reguläre Vorlesungen, an denen auch die immatrikulierten Studenten teilnehmen. Für Senioren gibt es hierbei keine Zugangsvoraussetzugen, allein der Wille Neues zu lernen zählt.
Sind Veranstaltungen in den Sommersemesterferien, die für Studierende anderer Hochschulen offen sind und ohne Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Dient meist der Weiterbildung im weitesten Sinne und dem Austausch etwa mit ausländischen Studierenden.
Ist ein Studienhalbjahr, welches an Hochschulen in der Regel am 01. April beginnt und am 30. September endet.
Ist ein Ausweis, den die Studierenden bei der Immatrikulation erstmalig erhalten und der ihren Status als Studierende dokumentiert. Er wird jeweils bei der Rückmeldung erneuert und wird auch für Urlaubssemester ausgehändigt.
Hier werden alle verwaltungstechnischen Vorgänge wie Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Studiengangwechsel, Anschriftenwechsel, Exmatrikulation etc. vorgenommen.
Ist ein von den Hochschulen unabhängige Einrichtung des öffentlichen Rechts mit vielfältigen Aufgaben zur Studienförderung und sozialen Absicherung der Studierenden (Ausbildungsförderung nach dem BAföG, Wohnheime, Essenversorgung in der Mensa etc.); in Jena: Studentenwerk Jena-Weimar, Philosophenweg 20, 07743 Jena.
Jede Hochschule hat einen oder mehrere Studienfachberater, die bei der Entscheidung helfen, das richtige Studium zu wählen.
Ein Studiengang wird durch die Kombination von Studienfach bzw. Studienfächern und angestrebter Abschlussprüfung bestimmt und ist durch Studien- und Prüfungsordnung geregelt sowie auf einen bestimmten berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet.
Ist eine Gebühr, die von der Hochschule erhoben werden kann, von den Semesterbeiträgen jedoch zu unterscheiden ist. Studiengebühren existieren an vielen Privathochschulen sowie in einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Bayern) u.a. für Zweitstudien und Überschreiten der Regelstudienzeit um eine definierte Anzahl von Semestern. Ab dem Wintersemester 2004/05 werden in Thüringen Studiengebühren von Studierenden erhoben, die die Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, um mehr als vier und in einem postgradualen Studiengang um mehr als zwei Semester überschritten haben (Langzeitstudiengebühr).
Für weiterbildende Studien können Thüringer Hochschulen ebenfalls Gebühren bzw. Entgelte erheben. Privat organisierte Weiterbildungseinrichtungen erheben Entgelte.
Ist die Zeiteinteilung an Hochschulen, wonach sich ein Studienjahr in ein Wintersemester (1. Oktober-31. März) und ein Sommersemester (1. April-30. September) teilt.
Ist eine dem zuständigen Ministerium in der Regel anzuzeigende Ordnung zum Studiengang bzw. Studienfach, die gemäß der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums wie z.B. Umfang, Studienabschnitte, obligatorische, wahlobligatorische und fakultative Veranstaltungen, Praktika, Schwerpunktsetzungen, Nebenfächer usw. regelt.
Teilweise wird "Studierende" in Abgrenzung zu "Studenten" gebraucht, wobei "Student sein" eher als passiver Zustand begriffen wird, "Studierender sein" hingegen als arbeitsintensive Beschäftigung.
Synonym: Studenten
Das Studium Generale beinhaltet allgemein bildende Vorträge für Studierende und interessierte Bürger. Die Vorträge sind häufig öffentlich und kostenlos.
Ein Symposium wird als wissenschaftliche Tagung und Diskussionsveranstaltung zur Erörterung aktueller, oft interdisziplinärer Problembereiche oder zum Austausch von Forschungsergebnissen verschiedener Wissenschaftseinrichtungen (auch bilateraler oder internationaler Institutionen) veranstaltet.
Diese ist nicht durch eine bestimmte Teilnahmegröße oder Dauer gekennzeichnet. Wichtigstes Merkmal ist, dass die Teilnehmer schnellstmöglich über den aktuellen Stand von Entwicklungen auf einem bestimmten Gebiet unterrichtet werden.
Sie unterscheidet sich von Zeugnissen und Zertifikaten dadurch, dass lediglich die Teilnahme an einer Veranstaltung bescheinigt und keine Prüfungsleistung ausgewiesen wird. Sie enthält in der Regel jedoch die inhaltlichen Schwerpunkte einer Veranstaltung.
In ausgewählten Studiengängen und Hochschulen besteht für Studienwillige auch die Möglichkeit des Teilzeitstudiums. In geeigneten Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen können Berufstätigen, die mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten oder Studierende mit besonders familiären Verpflichtungen einen grundständigen Studiengang oder Teile eines Studienganges im Rahmen des Lehrangebotes absolvieren.
Die Intensität eines Teilzeitstudiums richtet sich primär nach dem individuellen Zeitbudget des Teilzeitstudenten, da Lehrveranstaltungen der Direktstudenten belegt werden müssen. Deshalb ist diese Form des Studiums vorwiegend für Bewerber geeignet, die in der näheren Umgebung der entsprechenden Hochschule arbeiten bzw. wohnen und ihre Arbeitszeit ausreichend flexibel gestalten können. So bereiten sich z.B. im Rahmen eines individuellen Teilzeitstudiums Lehrer, die im Schuldienst tätig sind, auf eine Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach für das Lehramt/die Lehrbefähigung an Regelschulen/Gymnasien vor.
Ist die Abkürzung für Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, die aus einer Haupt- und einigen Teil- und Zweigbibliotheken besteht. In der ThULB ist die persönliche Anmeldung Voraussetzung für die Direkt- oder Fernleihe von Büchern, Zeitschriften etc. Als Leihkarte und gleichzeitig als Bibliotheksausweis dient eine Chipkarte mit einem Barcode.
Dieses regelt Stellung, Aufgaben, Aufbau und Organisation der Hochschulen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Hochschulgesetz.
Ist jemand, der Studierende betreut oder anleitet.
Ist eine (begleitende) Übung/Veranstaltung an einer Hochschule. Man unterscheidet Fachtutorien, Orientierungstutorien, Projekttutorien.
Universitäten sind meist öffentlich-rechtliche Körperschaften und dienen der Forschung und Lehre mit besonderem Augenmerk auf der Forschung. Nur an Universitäten können alle akademische Grade erreicht werden.
Das Vollzeitstudium ist die klassische Form des Studiums, bei der der Studierende pro Woche etwa 20 Stunden Lehrveranstaltung besucht oder ein entsprechendes Äquivalent im Fernstudium bearbeitet. Damit setzt diese Studienform zeitliche und finanzielle Unabhängigkeit voraus.
Die Vorlesung ist eine Lehrveranstaltungsform an Hochschulen, die durch ihren Namen bereits charakterisiert wird. Demnach ist eine Vorlesung ein Vortrag von Lehrstoff anhand eines Manuskriptes durch einen Hochschullehrer. Dies bedeutet, dass Studierende in der Regel zuhören, mitdenken und sich Notizen zu diesem Vortrag machen, weshalb Vorlesungen zumeist eine intensive eigene Vor- und Nachbereitung erfordern.
Werden mehrer Vorlesungen unter ein Leitthema gestellt, spricht man von einer Vorlesungsreihe.
Ein Vortrag ist die mündliche Darstellung eines bestimmten Sachverhaltes, einer Interpretation oder bestimmter Daten.
Weiterbildende Studien wenden sich sowohl an Absolventen von Hochschulen als auch an solche Bewerber, die die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben. Mit ihnen sollen insbesondere aus der beruflichen Praxis entstandene Bedürfnisse der Teilnehmer abgedeckt werden. In der Regel werden für weiterbildende Studiengänge durch die Hochschule Gebühren erhoben und die Teilnehmer immatrikuliert.
Das ThürHG unterteilt die weiterführenden Studien in postgraduale Studiengänge und weiterbildende Studien.
In Anlehnung an § 12 HRG umfasst die wissenschaftliche Weiterbildung Studienangebote, die
Ein Workshop ist dadurch gekennzeichnet, dass alle Teilnehmer in das Geschehen einer Veranstaltung als Mitarbeitende einbezogen werden. Der "Zuhörteil" entfällt somit völlig bzw. ist auf ein Minimum reduziert.
Eine Übung ist eine Lehrveranstaltungsform, in der theoretische Kenntnisse auf praktische Beispiele bzw. praxisnahe spezifische Problemstellungen angewendet werden.
Als Zertifizierung bezeichnet man Verfahren, mit deren Hilfe die Einhaltung bestimmter Standards – etwa Bildungsstandards – geprüft und nachgewiesen werden können. Zertifikate geben somit Auskunft über die ordnungsgemäße Vermittlung und Erfassung von Wissen.
Zugangsvoraussetzungen für ein Studium können die allgemeine Hochschulreife, ein Numerus Clausus oder eine Eignungsprüfung sein. Die genauen Voraussetzungen variieren von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach.
Die gleichzeitige Immatrikulation an zwei Hochschulen ist grundsätzlich nicht zulässig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, als Zweithörer an einer weiteren Hochschule zu studieren. Ein Zweithörer ist demnach ein an einer Hochschule eingeschriebener Studierender, der Lehrveranstaltungen an einer weiteren Hochschule mit Prüfungsberechtigung besucht.
Darunter versteht man ein Studium, welches aufgenommen wird, wenn bereits ein Zeugnis über ein Hochschulstudium vorliegt und ein weiteres grundständiges Studium (also kein postgraduales Studium) absolviert wird. Bei zulassungsbeschränkten Fächern gibt es eine Extra-Quote für Zweitstudienbewerber, welche ihren Studienwunsch begründen und der Bewerbung möglicherweise Gutachten beifügen müssen, aus denen hervorgeht, dass das Zweitstudium sinnvoll und notwendig ist. In zulassungsfreien Fächern kann ansonsten jeder ein Zweitstudium absolvieren. Zu beachten ist, dass in der Regel nur das Studium, welches zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, über BAföG gefördert werden kann.