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Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten - Theoretischer Teil Art.-Nr.: So-Te 2019 - 000021

Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u.a. die Gefährdungsbeurteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.

Ansprechpartner / Kontaktperson:

Peter Perschke
03641 205 108
peter.perschke(at)jenall.de

Schwerpunkte:
  • physikalische Grundlagen zur Erzeugung von Laserstrahlung
  • Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung und deren messtechnische Erfassung
  • die wichtigsten Lasertypen und deren charakteristische Anwendungsbereiche
  • Wechselwirkung Laserstrahlung - Materie
  • die wichtigsten Verfahren der Lasermaterialbearbeitung im Überblick
  • biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
  • direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung
  • Klassifizierung der Laser => Laserklassen
  • Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstungen
  • rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen
  • Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Lernziele:


Zielgruppe / Teilnehmerkreis:

Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig werden wollen

Präsenzzeit:
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Abschluss / Qualifikation:
Zertifikat "Laserschutzbeauftragter nach OStrV"
Bemerkungen:

Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS Laserstrahlung (allgemeiner Kurs, mit Prüfung nach OStrV)

Besonderheiten:

Optional kann für einen Tag ein praktischer Teil zu einem Preis von 400,00 € pro Person gebucht werden. Im Rahmen dieses Praktikums in den Laboren der EAH Jena können die Kursteilnehmer die theoretisch erworbenen Kenntnisse vertiefen und grundlegende Erfahrungen beim praktischen Einsatz von Lasern erwerben.