Kontakt

Gentechnikrecht Art.-Nr.: So-Re 2019 - 000870

Ansprechpartner / Kontaktperson:

Peter Perschke
03641 205 108
peter.perschke(at)eah-jena.de

Schwerpunkte:
  • Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, Produktionsbereiche und Freisetzungen sowie zum Arbeitsschutz
  • Gefährdungspotentiale von Organismen bei gentechnischen Arbeiten
  • unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie
  • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, gentechnische Produktionsbereiche und Freisetzungen
Zielgruppe / Teilnehmerkreis:

Naturwissenschaftler (insbesondere Biologen und Chemiker), Ingenieure und Mediziner, die als Projektleiter und/oder Beauftragte für Biologische Sicherheit tätig werden möchten: Vorausgesetzt werden nachweisbare Kenntnisse insbesondere in klassischer und molekularer Genetik und praktische Erfahrungen im Umgang mit Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren. Grundkenntnisse der Immunologie und Mikrobiologie sind wünschenswert. Teilnehmer aus anderen Bereichen, z. B. Beamte und Mitarbeiter in Behörden, Journalisten und Juristen, die Kenntnisse auf dem Gebiet des Gentechnikrechts erwerben bzw. vertiefen möchten: Die Aneignung o. g. Vorkenntnisse - ggf. in einem Vorkurs - wird empfohlen.

Präsenzzeit:
18 Unterrichtsstunden
Umfang / Dauer:
2 Tage als Kompaktveranstaltung
Abschluss / Qualifikation:
Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung / Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 GenTSV
Bemerkungen:

Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V. m. Abs. 4 der Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Anlagen (GenTSV)

Besonderheiten:

Um eine effektive und zielgerichtete Weiterbildung zu gewährleisten ist die Teilnehmerzahl pandemiebedingt zunächst auf 18 Personen begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.

Mitarbeitern der JSMC werden Sonderkonditionen gewährt und melden sich bitte über Frau Katja Präfcke an.